Hausordnung

der Jawaharlal-Nehru-Schule Neustrelitz
zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit

vom 03.09.2020; von der SCHUKO genehmigt am 01.10.2020 ; gültig bis zum Widerruf

Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich auf dem Gelände der Schule aufhalten.

0.Allgemeines:

Die Unterrichts- und Pausenzeiten sind wie folgt festgelegt:

  1. Stunde:           7.30 – 8.15 Uhr; verkürzt 7.30 – 8.00 Uhr
  2. Stunde:           8.25 – 9.10 Uhr; verkürzt 8.10 – 8.40 Uhr

Große Pause :       9.10 – 9.30 Uhr

  1. Stunde:           9.30 – 10.15 Uhr; verkürzt 9.05 – 9.35 Uhr
  2. Stunde:           10.25 – 11.10 Uhr; verkürzt 9.45 – 10.15 Uhr
  3. Stunde:           11.20 – 12.05 Uhr; verkürzt 10.40 – 11.10 Uhr

Mittagspause:       12.05 – 12.30 Uhr

  1. Stunde:           12.30 – 13.15 Uhr; verkürzt 11.20 – 11.50 Uhr

Mittagspause:       13.15 – 13.45 Uhr, verkürzt ab 11.50 Uhr

  1. Stunde:           13.45 – 14.30 Uhr
  2. Stunde:           14.30 – 15.15 Uhr

Die verkürzten Unterrichtszeiten gelten nur bei besonderen Witterungsverhältnissen.

Ab  7.10 Uhr erfolgt die Frühaufsicht auf dem Schulgelände. Vorher besteht für Schüler kein Aufsichts- und Fürsorgeschutz.

Fahrschüler können sich ab 7.10 Uhr auf dem Schulgelände bzw. bei Regenwetter im entsprechend festgelegten Fahrschulraum aufhalten.

Jeder Schüler hat nach seiner letzten Unterrichtsstunde unverzüglich das  Schulgelände zu verlassen.

Fahrschüler haben das Recht, sich nach der letzten Unterrichtsstunde bis zur Abfahrt des erst möglichen Busses in dem dafür vorgesehenen Fahrschulraum aufzuhalten.

1.Unterrichtsbeginn

Mit dem Vorklingeln legen alle Schüler ihre Handys mit eingestelltem „Flugmodus“ in die Taschen, suchen den jeweiligen Unterrichtsraum auf und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Handys dürfen in den Schulgebäuden, in der Sporthalle und im Essenraum auch in den Pausen nicht benutzt werden, sofern der Fachlehrer dies nicht für Unterrichtszwecke genehmigt.
Die Aufnahme von Fotos und Videos ist generell auch auf dem Schulhof verboten.
Schüler können in begründeten Fällen die Eltern vom Sekretariat aus anrufen.
Schüler, die ein Schließfach benutzen, gehen vor dem Unterrichtsbeginn zu ihren Schließfächern und nehmen alle nötigen Arbeitsmittel für den gesamten Tag mit.

  1. Pausen und Freistunden

In den großen Pausen ist das Schulgebäude unverzüglich mit angelegtem MNS zu verlassen, Essen, Schultaschen und Sportbeutel sind gegebenenfalls mitzuführen. In Regenpausen suchen alle den Raum der folgenden Stunde auf und bleiben dort.
In den kleinen Pausen halten sich die SuS im Unterrichtsraum auf bzw. wechseln den Raum.
Der Raumwechsel erfolgt mit angelegtem MNS ruhig und zügig, es wird nicht geschrien, gedrängelt oder geschubst. In den Gebäuden muss der MNS getragen werden.
Die Räume werden nur in Begleitung des Lehrers betreten.
Das Schulgelände darf  in der 2. großen Pause ab Kl.7 zur Aufrechterhaltung der Gesundheit (Mittagessen) verlassen werden. Die Zustimmung der Eltern muss schriftlich vorliegen.
Generell gilt die Wegeführung des Hygienekonzeptes. 

  1. Unterricht

Im Chemieraum, in den Werk- und in den Computerräumen darf nicht gegessen und getrunken werden. Ausnahmen regeln die Fachlehrer.
Nach dem Vorklingeln bereitet sich jeder Schüler auf den Unterricht vor.
Im Unterricht herrscht Ruhe, um den Lernerfolg aller zu gewährleisten. Geredet wird nur nach Aufforderung des Lehrers. Den Anweisungen der Lehrer ist stets zu folgen.
Während des Unterrichts darf  in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Fachlehrer kurz getrunken werden.

  1. Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit

Brandschutzmaßnahmen und Brandschutzeinrichtungen sind zu beachten.
Abfälle sind in die entsprechenden Abfallbehälter zu entsorgen.
Nach jeder Stunde wird der Platz aufgeräumt. Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt.
In den Pausen wird gelüftet. Zur großen Pause werden die Raumtüren geschlossen.
Tiere dürfen nicht mitgebracht werden.
Zerstörungen und Bemalungen des Schuleigentums werden entsprechend geahndet.
Fenster dürfen nur vom Lehrer oder von den von ihm beauftragten Personen geöffnet werden.
Besonders in den Toiletten ist auf Sauberkeit zu achten.

  1. Fahrzeuge

Fahrräder gehören angeschlossen in den Fahrradständer. Mopeds werden auf den Stellplätzen abgestellt. Ein weiterer Aufenthalt ist hier Schülern nicht gestattet.
Das Fahrrad bzw. das Moped wird auf dem Schulgelände geschoben.
Die Schule haftet nicht für eventuelle Schäden.
Der Aufenthalt von Schülern auf dem Parkplatz für motorgetriebene Fahrzeuge ist untersagt.

  1. Gesundheits- und Brandschutz

Rauchen, die Benutzung von E-Zigaretten und offenes Feuer sind auf dem Schulgelände und im Sichtbereich der Schule nicht gestattet.
Im Rahmen des Unterrichts oder anderer Veranstaltungen sind Ausnahmen für Feuerschalen, Experimente o.ä. zulässig.
Im Brand- oder Katastrophenfall folgen alle den Anweisungen des Lehrers.

  1. Drogen, Waffen – körperliche Unversehrtheit

Das Mitführen von Waffen, Drogen o. ä. jugendgefährdenden Dingen jeder Art ist verboten. Bei offiziell begründeten Verdacht darf der Lehrer Taschenkontrollen durchführen, um solche gegebenenfalls sicherzustellen. Die Genehmigung der Eltern wird dazu vorher telefonisch eingeholt. Je nach Umstand und bei Nichterreichen der Eltern wird die Polizei hinzugezogen. Verfassungswidrige Schmierereien oder Parolen werden dem Verfassungsschutz gemeldet.

  1. Sonstiges

Ballspiele sind unter Corona-Bedingungen auf dem Hof nicht gestattet.
Sämtliche Hygienebestimmungen, Raum-, Eingangs- und Hofbereiche  sowie Wegeführungen entsprechend der Konzeption sind dringend einzuhalten.

  1. Verstöße

Verstöße werden dem Schulgesetz entsprechend geahndet.